
Für mehr und sichere Radwege
Das Straßenverkehrsgesetz muss die Schutzbedürftigkeit von Kindern in den Mittelpunkt stellen und Vision Zero – null Verkehrstote – zum Ziel haben. Zudem muss es die selbstständige Mobilität der Kinder ermöglichen.

Straßen sind für alle da!
Es geht nicht nur um Kinder und Schulwege, sondern um eine neue Normalität von Mobilität auf allen Straßen. Denn das führt in letzter Konsequenz zur Verbesserung der Lebensqualität Aller!

Für mehr Gestaltungsmöglichkeiten der Städte und Gemeinden
Städte und Gemeinden müssen die Freiheit erhalten, kinder- und fahrradfreundliche Maßnahmen nicht nur an einzelnen Gefahrenstellen umzusetzen, sondern im gesamten Stadtgebiet. Das umfasst z.B.:
- geschützte oder baulich getrennte, breite Radwege an Hauptverkehrsstraßen sowie geschützte Kreuzungen (nach niederländischem Vorbild)
- Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen innerorts
- Schulstraßen und Zonen ohne Autoverkehr (temporäre Kfz-Durchfahrtverbote)
- Fahrradstraßen und Fahrrad-Zonen als flächendeckendes Netz und Grundlage für ein sicheres Schulwegenetz
- Straßen ohne Durchgangsverkehr in Wohngebieten (Bsp. Kiezblocks Berlin, Superblocks Barcelona)
In kinderfreundlichen, grünen Städten und Gemeinden, gibt es viele und vielfältige Freiräume zum Spielen und für ein soziales Miteinander zwischen allen Generationen.
Noch Fragen?
Dann schreib uns!